############################# #### #### #### LIZENZBEDINGUNGEN #### #### #### ############################# Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird. Hannes Christiansen, Rührsbrook 50, 24226 Heikendorf, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: §1 Installation Fuer die Nutzung der bereitgestellten Software ist keine Installation notwendig und sollte auf jedem Computer mit einer Windows-Version als Betriebssystem funktionieren. Fuer eventuelle Ausnahmen wird keine Gewähr übernommen. Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Nutzung der neuen Software wichtige Daten gesichert werden sollten, da keine Gewähr übernommen werden kann, dass diese keinen Schaden nehmen. §2 Gewährleistung / Haftung Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programmes wird von der Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt.. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. §3 Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs, Vervielfältigungs, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden und ausdrücklich auf den Lizenzgeber als Urheber hingewiesen wird. Die Verbreitung der Software darf nur in vollem Umfang geschehen. Die kostenlose Nutzung der Software ist zeitlich nicht beschränkt. Support per E-Mail oder Telefon wird für die Software nicht gewährt. Dem Lizenznehmer ist es untersagt - die Software abzuändern, zu übersetzen, zurueckzuentwickeln, zu dekompilieren oder deassemblieren; - abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Freeware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für Shareware/Freeware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden und soweit ausdrücklich auf den Lizenzgeber als Urheber hingewiesen wird. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Freeware-Programm (oder Adware) handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programmes wird ausdrücklich untersagt. §4 Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf. §5 Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. §6 Aenderungen und Aktualisierungen (Updates) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert. §7 Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen. Heikendorf, im Februar 2008